Cannabis in der KGV

Bekanntmachung zum Thema Cannabis in unserer Kleingartenanlage.

 

Cannabiskonsum:

Der KGV Carolinenglück ist umgeben von Schulen, dem Spielplatz und dem Freibad. Unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen 100m-Radiuses ist deshalb der Konsum von Cannabis in unserer Anlage generell nicht gestattet!

 

Folgend hier eine Zusammenfassung der juristischen Beurteilung des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschland zu ähnlichen Themen:

 

Privater Anbau von Cannabispflanzen in den Parzellen:

Der Anbau von 3 weiblichen Cannabispflanzen ist in unseren Kleingärten nicht erlaubt, da es sich durchweg nicht um „Wohnungen“ und „Bereiche des gewöhnlichen Aufenthalts“ handelt.

Zudem ist ein ausreichender Schutz vor dem Zugriff Dritter nicht zu gewährleisten.

 

Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen:

Auch dies ist in Kleingärten nicht erlaubt

• weil der Pachtvertrag einer natürlichen Person gilt,

• die vielfältige kleingärtnerische Nutzung der Fläche und

• die Hürden des Kinder- und Jugendschutzes nicht eingehalten werden können.

 

Die juristische Stellungnahme des BKD ist auf der Rückseite des Fachberaterschaukastens einzusehen.