Ruhezeiten

In dem Zeitraum von April – Oktober ist montags bis freitags in der Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 - 07:00 Uhr sowie samstags ab 16:00 Uhr bis Montagmorgen Mittag- bzw. Wochenendruhe einzuhalten.
In der Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. April gelten diese Ruhezeiten von Montag bis einschließlich Samstag nicht!